Altersmanagement als Teil der öffentlichen Ordnung

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Altersmanagement bezieht sich auf verschiedene Bereiche, in denen Personal nicht nur innerhalb von Unternehmen, sondern auch außerhalb von Unternehmen verwaltet wird. Sie konzentriert sich zwar hauptsächlich auf die Alterung der Belegschaft, ist jedoch auch Teil der öffentlichen Verantwortung und Politik.


Altersmanagement gilt daher im weitesten Sinne nicht nur für innerbetriebliches Handeln, da altersbezogene Maßnahmen nicht nur Aufgaben eines Unternehmens sind, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung erfordern (Kriener et al., 2004, 23). In diesem Zusammenhang kann auf die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) verwiesen werden. Es liefert Wissen und Forschungsergebnisse an europäische Länder, damit diese ihre Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik entsprechend weiterentwickeln und / oder umsetzen können. Das Ziel von Eurofound ist die allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa. Beispielsweise umfasst die Altersmanagementstrategie Arbeitsmarktmaßnahmen, die älteren Arbeitnehmern den Fortbestand oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern (Europäische Union, 2018). Bereits 2002 hat der Europäische Rat von Barcelona eine verstärkte Beschäftigungsstrategie festgelegt, in der unter anderem „Anreize für den Vorruhestand von Einzelpersonen und die Einführung von Vorruhestandsregelungen durch Unternehmen verringert werden sollten. Es sollten verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um älteren Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten für den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, beispielsweise durch flexible und schrittweise Rentenformeln und die Gewährleistung eines echten Zugangs zum lebenslangen Lernen. Eine schrittweise Erhöhung des effektiven Durchschnittsalters, ab dem Menschen in der Europäischen Union nicht mehr arbeiten, um etwa 5 Jahre sollte bis 2010 angestrebt werden. “(Europäische Kommission, 2003, 6)

Der österreichische Bundesplan für Senioren (2012) befasst sich mit mehreren „Synthesen der wichtigsten Entwicklungen“ und thematisiert neben „Partizipation und„ Aktives Altern “auch ältere Arbeitnehmer und„ Arbeit im Alter “. Die nachlassende Zahl der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt ist weiterhin eine Herausforderung. Entsprechend dem Bundesplan sind in Zukunft folgende Anforderungen an den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen: „Verankerung von alters- und generationsgerechten Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Verfahren, Organisationsformen) und betrieblichen Gesundheitsstandards sowie seine Umsetzung in die Praxis für alle Generationen. “(Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsomentenschutz, 2012, 15)