Die Disziplin und Ziele des Altersmanagements

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Altersmanagement bezieht sich auf eine Vielzahl von Bereichen. Sie bezieht sich neben der ganzheitlichen sozialen Verwaltung der alternden Belegschaft vor allem auf die Alterung der Belegschaft in einem Unternehmen.


Neben vielen unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen stellt der demografische Wandel (Alterung) auch Unternehmen vor Herausforderungen. Diese Entwicklungen wirken sich vor allem auf zukunftsorientierte Unternehmen aus. Beispielsweise reagieren viele Unternehmen mit dem Konzept des Diversity Managements auf den demografischen Wandel. Im Diversity Management ist gegenseitiger Respekt von größter Bedeutung und die Vielfalt der Mitarbeiter sollte nicht nur toleriert, sondern auch geschätzt und als Vorteil gewertet werden. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung, Nationalität, Religion oder Alter ist zu vermeiden und die Vielfalt der Beschäftigten zu berücksichtigen (Bartscher, Stöckl & Träger, 2012, 35).

Es ist sinnvoll, zusätzlich zum Diversity-Management auch das Altersmanagement (auch: Altersmanagement, altersgerechte Arbeitsumgebung) einzubeziehen. Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse, Qualifikationen, Fähigkeiten usw. Je älter sie werden, desto offensichtlicher werden diese Unterschiede. Daher sollte die Arbeit so organisiert werden, dass Unterschiede (Schwächen und Stärken) aller Altersgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden. Altersmanagement bezieht sich daher auf die Berücksichtigung dieser altersbedingten Vielfalt in Management, Organisation und Arbeitsgestaltung (Kriener et al., 2004, 22). Das heißt, das Altersmanagement berücksichtigt altersbedingte Faktoren im Arbeitsalltag, damit alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Alter ihre persönlichen Ziele sowie die gemeinsamen Unternehmensziele erreichen können. Hauptziele des Altersmanagements sind:

1. „Besseres Bewusstsein für Altern,

2. Faire Einstellung zum Altern,

3. AM als Kernaufgabe und Aufgabe von Managern und Vorgesetzten,

4. AM in die Personalpolitik einbezogen,

5. Förderung der Arbeitsfähigkeit und Produktivität,

6. Lebenslanges Lernen,

7. altersgerechte Arbeitsbedingungen und

8. Sicherer und würdiger Übergang in den Ruhestand. “(Ilmarinen, Nr. 2)